Bauberatung

Um erfolgreich Bauprojekte in der Landwirtschaft zu realisieren, benötigt es eine sorgfältige Planung. Wir unterstützen sie im ganzen Baueingabeprozess. Von der Vorabklärung über verschiedene Berechnungen bis hin zur vollständigen Baueingabe sind wir Ihr Partner.

Vor der Erstellung konkreter Pläne ist eine Vorabklärung eines Bauvorhabens in der Landwirtschaft empfehlenswert. Die Bauherrschaft erfährt dabei, ob ihr Bauvorhaben bewilligungsfähig ist und mit welchen Auflagen zu rechnen sind. Zudem stellen wir die notwendigen Unterlagen bereit, welche dem Baugesuch beigelegt werden müssen.

Online Erstabklärung
Je nach Bauvorhaben sind andere Kriterien und Auflagen zu erfüllen. Um zu erfahren was für Ihr Bauvorhaben zu erwarten ist, helfen wir gerne mit der Online Erstabklärung:  

Ob Umbau oder Neubau, bei einer Nutzungsänderung einer betroffenen Tierhaltungsanlage kommt die Bewilligungspflicht zum Tragen. Da die Tierhaltung sehr viele Risikofaktoren birgt sind demzufolge auch die zu erfüllenden Kriterien beachtlich. Für die Verwirklichung eines solchen Projekts sind folgende Nachweise zu erfüllen:

  • Prüfung der längerfristigen Existenz
  • Berechnung Tierbesatz
  • Deckungsbeitrag- und Trockensubstanzkalkulation
  • Verminderung der Ammoniakemissionen
  • Berechnung Hofdüngerlager
  • Mindestabstandsberechnung
  • Plannährstoffbilanz

Werden diese Nachweise allesamt erfüllt, kann mit der Planung des Objekts begonnen werden.

 

Die Remisenfläche, welcher einem Landwirtschaftsbetrieb zugestanden werden kann, hängt von der Flächennutzung (Ackerbau oder Futterbau) und von der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab. Zudem werden bestehende Lagerflächen eingerechnet. Für die Verwirklichung eines solchen Projekts sind folgende Nachweise zu erfüllen:

  • Prüfung der längerfristigen Existenz
  • Deckungsbeitrag- und Trockensubstanzkalkulation
  • Berechnung Raumbedarf für Remisen

Werden diese Nachweise allesamt erfüllt, kann mit der Planung des Objekts begonnen werden.

Maßgebend für die mögliche Dimension des Futterlagers ist der Grundfutterverzehr der gehaltenen Tiere des Landwirtschaftsbetriebs. Auch für das Strohlager ist der Verbrauch beziehungsweise die Aufstallung der Tiere entscheidend. 

Folgenden Nachweise sind im Bezug zum Futter und Strohlager entscheidend:

  • Prüfung der längerfristigen Existenz
  • Deckungsbeitrag- und Trockensubstanzkalkulation
  • Platz- und Raumbedarf für Futter- und Strohlager

Werden diese Nachweise allesamt erfüllt, kann mit der Planung des Objekts begonnen werden.

Egal ob beim Auslauf, beim Waschplatz oder beim Güllenloch eine Veränderung angedacht ist, in jedem Fall ändert sich das Hofdüngerlagervorkommen oder dessen Bedarf. Bei einer Baueingabe wird von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald eine Gewässerschutzkontrolle ausgelöst. Folglich werden die Hofdüngerlager auf Dichtigkeit und Volumen kontrolliert. Auch in Güllengruben entwässerte Plätze werden aufgenommen und in die Berechnung übertragen.

Folgende Nachweise sind diesbezüglich erforderlich:

  • Prüfung der längerfristigen Existenz
  • Deckungsbeitrag- und Trockensubstanzkalkulation
  • Berechnung Hofdüngerlager

Werden diese Nachweise allesamt erfüllt kann mit der Planung des Objekts begonnen werden.

Im Bereich Wohnbauten ist eine enge Zusammenarbeit mit den Planungsbeauftragten unabdingbar. Die Bauberater vom LBV unterstützen die Bauherrschaft und Planer mit den nötigen Nachweisen, um einen reibungslosen Bewilligungsprozess zu gewährleisten.

Bei Projekten für Wohnbauten werden folgenden Nachweise verlangt:

  • Prüfung der längerfristigen Existenz
  • Deckungsbeitrag- und Trockensubstanzkalkulation
  • Berechnung Hofdüngerlager

Im Bereich Wohnbauten ist es von Vorteil, wenn bei Kontaktaufnahme mit dem LBV, die ersten Planungsarbeiten bereits vorgenommen wurden. So kann die grobe Dimension des Projekts abgeschätzt werden.

Häufige Fragen zum Angebot

Nach Kontaktaufnahme kann meist innert 6 Wochen eine Beratung vereinbart werden. Diese Beratung findet in den allermeisten Fällen in der Geschäftsstelle des Luzerner Bäuerinnen- und Bauerverbandes in Sursee statt.

Eine Bauberatung dauert je nach Projekt zwischen 1 bis 3 Stunden.

Als Grundlage für jede Bauvorabklärung dient die letzte kontrollierte Suisse Bilanz (vom Kontrolleur unterschrieben). Darum ist diese zwingend zur Bauberatung mitzunehmen.

Neu wird die Beratung der Vorabklärungen nicht mehr mit der Baubewilligung verrechnet, sondern direkt von der Beratungsstelle dem bauwilligen Landwirten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Vorbereitung sowie die Beratung dauern in der Regel zwischen Wir arbeiten mit folgenden Stundenansatz:

 

LBV – Mitglieder
Vorbereitung Unterlagen, Berechnung, Beratung: Fr. 100.-/h

nicht Mitglieder

Vorbereitung Unterlagen, Berechnung, Beratung: Fr. 125.-/h

 

Mitglieder des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes profitieren von einem 20% reduzierten Ansatz. Als Mitglied gilt:

  • Betriebsleiter eines Landwirtschaftsbetriebes im Kanton Luzern
  • Bezahlter LBV-Beitrag

Unmut beim Bewilligungsverfahren?

Aktuell gibt es viele Problemsituationen in der Raumplanung, welche nicht generell beantwortet werden können. Wir möchten diese Sammeln und Ihnen beim Lösen der Probleme weiterhelfen. Falls Sie aktuell einen Fall haben, können Sie auf den Link klicken und das Formular ausfüllen. Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren.

Ziel ist es für Komplexe unbefriedigende Situationen während des Baubewilligungsverfahrens sammeln und Lösungen finden.

Ablauf

  • Formular ausfüllen
  • Kontaktaufnahme durch den LBV
  • Entscheid über weiteres Vorgehen
    Je nach Fall:
  • Sammlung vonähnlichen Fällen, um den Handlungsbedarf aufzuzeigen und Lösungen zu finden
  • Beratungsauftrag (Kostenpflichtig), Lösungsfindung für konkreten Fall

Können wir helfen?

Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne.

Adrian Rogger

Baugesuche und Raumplanung

041 925 80 41

Anwesenheit: vormittags (Nachmittag Praktiker auf eigenem Betrieb)

Marcel Hodel

Baugesuche und Raumplanung

041 925 80 38

Anwesenheit: vormittags (Nachmittag Praktiker auf eigenem Betrieb)